Dieser Internetauftritt wurde mit modernen Formaten und Skriptsprachen umgesetzt, um möglichst allen Besuchern ein qualitativ hochwertiges Ergebnis präsentieren zu können.

Alte Browserversionen sollten (auch zu ihrer eigenen Sicherheit) grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Bitte besuchen Sie uns mit einem aktuellen Internetseitenbetrachter.

Vielen Dank!

henrik-schulze.de
Stichwortverzeichnis Suchen

Historischer Rückblick für das Jahr 2010

Jüterbog vor 850, 700, 650 und 600 Jahren

Vor 850 Jahren erfolgte die deutsche Besiedlung unserer Fläming-Landschaft. Im vergangenen Jahr wurde dieses Ereignis mit der Begrüßung des Planwagen-Trecks „Titanen on Tour“ auch in Jüterbog feierlich begangen. Der Lange Weg von Brügge nach Brück veranschaulichte wie die Flamen zum Fläming kamen. Nach nicht ganz sicherer Quelle war das Land Jüterbog durch den Erzbischof Wichmann 1157 erobert worden. Unverzüglich galt es, das neue Territorium zu sichern und ökonomisch auszubauen. Dabei rannten die Werber für die Besiedlung des neuen Landes bei vielen Menschen aus dem heutigen Nordwestdeutschland, Belgien und den Niederlanden offene Türen ein. Eine relative Überbevölkerung hatte dort Ackerboden knapp werden lassen. Zusätzlich hatte eine der periodischen Warmzeiten hatte den Meeresspiegel ansteigen lassen, weshalb Sturmfluten den Nordseebewohnern im wahrsten Sinne des Wortes den Boden entzogen. Dazu kommt noch, daß die Lokatoren, die als private Unternehmer die Kolonisation zu organisieren hatten, gute Argumente für den Umzug vorlegen konnten. Die Siedler sollten die neuen Grundstücke als freiem, erblichen Besitz erhalten, ein Recht, das der mittelalterliche Bauer zumeist schon verloren hatte. In der Slawenchronik des Helmhold v. Bosau wird der  Prozeß der Ostexpansion deutscher Fürsten wie folgt beschrieben: „Weil das Land menschenleer war, sandte der Graf Boten aus in alle Land,… auf daß alle, die von der Landnot bedrückt wurden, mit ihren Hausgenossen kämen, um an schönsten Boden, weiten Raum, reich an Früchten, überreich an Fischen und Fleisch und einladend durch üppige Weiden, zu empfangen.“ Zwar war der trockene Höhenrücken des Fläming tatsächlich weitgehend unbesiedelt, doch entlang der Nuthe und in den feuchten Niederungen waren slawische Stämme zu Hause, die den Deutschen Platz machen mußten, sich zu assimilieren hatten, wenn sie ihre bloße Existenz sichern wollten. Denn ganz so friedlich war die die Ostexpansion dann doch nicht, wie es Tourismusmanager heute vermarkten. Auf jeden Fall wurde das Unternehmen für die Landesherren und die Kirche zu einem guten Geschäft, denn zur Regierungszeit von Albrecht dem Bären in der Mark heißt es, „die Kirchen mehrten sich und der Zehnt wuchs zu ungeheurem Ertrage an.“

Vor 700 Jahren verlieh der damalige Magdeburger Erzbischof Burchard II. das Jüterboger Stadtrichteramt an Christian von Klitzing. Die Ritterfamilie war mit Lippold von Klitzing wohl schon seit der Neuerrichtung (1226) der Jüterboger Burg im heutigen Schloßpark mit dem Amt des Burgvogts betraut. Seinen Nachfahren Christian gelang es, das Schloßamt vom Erzbischof käuflich zu erwerben. Damit im Zusammenhang wurde er zugleich Richter in der Stadt Jüterbog. So wie auch bei den Dorfschulzen üblich, bekam er das Amt des Richters als vererbbaren Besitz zugesprochen, wobei die Gerichtsgebühren seine persönlichen Einnahmen waren. Erst 1483 kam das Stadtrichteramt wieder in den Besitz der Kommune. Eigentlich handelt es sich bei einem Schulzenamt nur um die Untergerichtsbarkeit, die geringfügige Fälle behandelt. Doch die Stadt Jüterbog besaß zugleich auch die peinliche (Pein = Folter) und Halsgerichtsbarkeit, die über die Tortur bis hin zur Todesstrafe reichen konnte. Als Beleg dafür gilt die Keule an den Stadttoren, welche dem Reisenden sagen sollte: Sieh dich vor, hier wird kurzer Prozeß gemacht! Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Ohne den langen Weg bis zum Landesherren konnte hier auch das schärfste Urteil gefällt werden. Ein weiteres Sachzeugnis dieser Zeit ist das Steinkreuz beim Hexentanzplatz im Stadtteil Neumarkt. In der Mitte des 14. Jahrhunderts wurde es üblich, daß neben dem altgermanischen Wehrgeld, das beim Totschlag der Täter den Hinterbliebenen zu zahlen hatte, am Tatort ein Sühnekreuz zu errichten war. Sie sollten dem Seelenheil des Verstorbenen dienen, der ja ohne die Sakramente, ohne die geistliche Absolution aus dem Leben geschieden war. Der Ewige Reichslandfriede von 1495 und die ab 1508 eingeführten Halsgerichtsordnungen setzten allgemeine Normen des Strafrechts ein. Das Wehrgeld und die Steinkreuze hatten damit ihren Sinn verloren.

Vor 650 Jahren verpfändete der in Geldnot befindliche Erzbischof Otto 1360 die Stadt Jüterbog. Ein Vorgang, der später noch öfter vorkommen sollte. Im April 1361 war besagter Erzbischof Otto gestorben und als sein Nachfolger kam im Juni Erzbischof Dietrich ins Amt. Er trug den Spitznamen Kagelwitt, was Weißkragen bedeutet. Der einstige Schuhmachersohn aus Stendal war zunächst Mönch im Kloster Lehnin und machte dann Karriere als Berater von Kaiser Karl IV. Der Jüterboger Chronist Brandt meint, Dietrich wäre deshalb beim Kaiser Amtmann und Hofmeister geworden, weil er ihn einst mit Schweinsohren und -schwänzen bewirtet gehabt hätte. Wie dem auch sei, jedenfalls hatte er bei Karl IV. ein Stein im Brett. Und mit diesem Erzbischof versuchten sich die Jüterboger anzulegen. Sie sollten Dietrich als neuen Landesherren huldigen, verweigerten ihm aber die Gefolgschaft solange die Stadt noch an Dritte verpfändet sei. Darauf erreichte Dietrich, daß der Kaiser den Jüterbogern mit der Reichsacht drohte. Daraufhin gaben die Jüterbog klein bei und schworen dem neuen Erzbischof Gefolgschaft. Und die Sache ging auch in soweit gut aus, daß Erzbischof Dietrich die Stadt alsbald danach  auslöste und sie wieder zum Erzstift holte, was der Bürgschaft die gewünschte Rechtssicherheit brachte.

Zehn Jahre zuvor hatte die Stadt Treuenbrietzen sich mit Hilfe der Zisterzienser aus dem Kloster Zinna eine Stadtmauer bauen lassen. Dafür verpfändete die Stadt ihre Wasserrechte an die Mönche. Das brachte dem Kloster ein Mühlenmonopol ein, was wiederum den Treuenbrietzenern langfristig teuer zu stehen kam. Jetzt, am 14. August 1360, mußte das Kloster einem Privileg des brandenburgischen Markgrafen Ludwig d.  Ä. aus den Jahren 1347 und 1349 zustimmen, daß die Stadt mit der Zindelmühle eine eigene Mahlstätte haben darf. Als Entschädigung bekamen die Mönche jährlich 4 Wispel (ein Wispel entsprach 24 Scheffel) Roggen. Auch hier war höhere Politik im Spiel, denen sich die Zisterzienser aus Zinna beugen mußten. Der brandenburgische Markgraf Ludwig der Römer (1351 – 65), dritter Sohn des Kaisers Ludwig IV., war bestrebt, sich mit dem Erzstift Magdeburg auszusöhnen und drang deshalb auf den geschilderten Kompromiß zwischen dem Kloster und der Stadt Treuenbrietzen.

Nach dem Bericht des Chronisten Brandt war in diesem Jahr eine besondere Sehenswürdigkeit in Jüterbog zur Schau gestellt. Es handelt sich um die Rippe eines Walfisches, der bei der Insel Usedom gefangen worden war. Zwar meint der Chronist Sturtevant, der Wal wäre erst 1363 gefangen worden, womit die Rippe nicht schon 1360 in Jüterbog gewesen sein kann. Wie dem auch sei, jedenfalls irgendwann Mitte des 14. Jh. bestaunten die Jüterboger einen gewaltigen Knochen.

Vor 500 Jahren ging 1410 das vom Erzbischof Günther an Rudolf III. von Sachsen wieder einmal verpfändete Jüterbog gegen eine Geldentschädigung wieder zurück an das Magdeburger Erzstift. Die Kommune selbst mußte 700 Schock  (Ein Schock sind 60 Stück) böhmische Groschen für den Loskauf der Stadt beisteuern. Für eine zusätzliche Zahlung von weiteren 400 Groschen versprach der Erzbischof, Stadt und Amt Jüterbog  nicht wieder bei anderen in Zahlung zu geben. Doch wie es oft so ist mit Politikern, das Versprechen wurde nicht lange gehalten.

Der Brandenburger Bischof Henning (1406 – 1414) bestätigte im gleichen Jahr die Stiftung eines Altars zu Ehren der Heiligen Apostel in der Kirche des Marienklosters vor den Mauern von Jüterbog durch den Thesaurus, dem Schatzhüter, der Magdeburger Kirche Nikolaus Krüger. Der Stifter hatte 6 Mark Silber zur Verfügung gestellt, um davon Priester für das Abhalten von Seelenmessen zu bezahlten. Zum Vergleich: eine Mark hatte zu der Zeit von Wert von 60 Silbergroschen, und die Pacht einer Wiese kostete 20 Groschen im Jahr. Eine weitere Stiftung aus dem Jahr stammte von Hans von Torgau, der eine Hufe (ca. 16 ha) Land zu Hohengerichtsdorf (vmtl. Hohengörsdorf), die alljährlich acht Scheffel Roggen und acht Scheffel Hafer sowie ein Rauchhuhn und den Fleischzehnt der Hufe dem Jüterboger Gertraudenhospital vermachte. Der Ertrag soll „zu Nutz und Frommen der armen Leute verwendet werden“.

Am 9. September übereignete Erzbischof Günther dem Kloster Zinna die Wüstung Studenitz, die Feldmark eines eingegangen slawischen Dorfes. Gefahr für die Jüterboger bahnte sich an, als die Quitzows, ein berüchtigtes Raubrittergeschlecht, die starke Nuthe-Burg Beuthen bei Trebbin erwarben. Anfang September startete Dietrich von Quitzow an der Spitze einer großen Truppenschar von Bötzow einen Feldzug, der, wie man zunächst annahm, zu den Kreuzrittern in Polen führen sollte. Doch der Raubritter griff überraschend Berlin an. Er raubte der Stadt das Vieh von der Weide und schlug bei der Tegeler Mühle eine Schar Berliner Bürger, die sich ihm entgegen gestellt hatte. 16 namhafte Bürger Berlins nahm er als Geisel mit. Die Herzöge von Sachsen-Wittenberg bieten darauf hin den märkischen Städten ein Bündnis gegen die Quitzows an. Doch ein solches Bündnis kam zunächst nicht zustande. Das sollte sich bitter rächen, denn drei Jahre später trieb der Raubritter in der nahen Umgebung von Jüterbog sein Unwesen.